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Freitag, 22. März 2024

Die Schuldenbremse – eine Verrücktheit oder Schutz der nächsten Generation?

 ber die Schuldenbremse wird in der Politik heiß diskutiert. Auch in meinem Seminar „Weder gut noch böse – über die Bedeutung von Schulden“ geht es um dieses Thema. Zum Thema Schulden haben ich schon einige Blogeinträge erstellt, u.a. die Frage, wie viel Schulden Deutschland sich leisten kann.

Die Schuldenbremse

Die Schuldenbremse steht seit 2009 im Grundgesetz, d.h. die aktuell diskutierten Veränderungen können auch nur mit Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat verändert werden. Die neue Regelung sieht für die Bundesländer seit 2020 ein vollständiges Verbot von neuen Schulen vor, im Bund besteht bereits seit 2016 die Regel, dass die Neuverschuldung maximal 0,35 % im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt betragen darf. In Ausnahmefällen kann die Schuldenbremse ausgesetzt werden – dies geschah während der Corona-Pandemie mehrmals.

Spare in der Zeit, dann hast du in der Not

Die Befürworter der Schuldenbremse verweisen auf das Sprichwort, dass vorsorgliches Sparen in der Not hilfreich ist – und deshalb die letzten Krisen gut bewältigt werden konnten. Die Politik sollte bei den Ausgaben priorisieren und nicht der nächsten Generation übermäßige Schulen aufbürden.

Investitionen wichtiger

Der dänische Ökonom Kirkegaard nennt die Schuldenbremse im SPIEGEL eine Verrücktheit. Der nächsten Generation bringt es nichts, wenn die Schuldenbremse eingehalten wird, der Klimawandel aber nicht aufgehalten und wichtige Investitionen nicht getätigt werden. Er wehrt sich auch gegen den Vergleich mit der schwäbischen Hausfrau: Staaten sind darauf angelegt, ewig zu leben. Das funktioniert mit einer funktionierenden Wirtschaft.

Sachverständigenrat fordert Reformen

Der Sachverständigenrat fordert, die Schuldenbremse pragmatisch anzupassen. Die Stabilität soll gewährt, die Flexibilität erhöht werden. Nach der Anwendung der  Ausnahmeklausel sollte es eine Übergangsphase geben, bis die Regeln wieder gelten. Die Grenze sollten in Abhängigkeit der Schuldenquote flexibel sein, lediglich bei einer Schuldenlast von über 90 % sollte weiterhin die Grenze von 0,35 % gelten, darunter soll eine höhere Quote erlaubt sein. Auch andere Experten fordern Änderungen, z.B. bei der Herausrechnung von Investitionen.

Schuldenbremse als Alleinstellungsmerkmal der FDP

Dazu wird es wohl nicht kommen, denn die FDP selbst nennt die Schuldenbremse ein Alleinstellungsmerkmal. Und sie hat recht, denn weltweit gibt es kaum jemand, der fordert in einer Rezession weiter zu sparen.

Samstag, 16. März 2024

Das Lieferkettengesetz: Ein bisschen Menschenwürde ist beschlossen

Jan Diesteldorf analysiert in der Süddeutschen Zeitung  die Debatte über das europäische Lieferkettengesetz: Ein bisschen Menschenwürde ist beschlossen. In einem Artikel mit Roland Preuß  beschreibt er das Zustandekommen.

Von den ursprünglichen Ambitionen ist nur noch wenig übrig

In der Debatte ging es darum, welche Verantwortung Unternehmen für ihre Zulieferer haben und bis zu welchem Grad sie für Rechtsverstöße haften müssen. Das Gesetz bleibt eine gute Nachricht für Menschen, die unter menschenunwürdigen Bedingungen arbeiten müssen – endlich werden Europas Unternehmen gezwungen, Verantwortung für die globalen Folgen ihres Handels zu übernehmen. Allerdings ist das Gesetz so beschnitten worden, dass nur noch große Unternehmen ihre Lieferketten überwachen und säubern müssen. Dass deutsche Verbandsvertreter da noch von einem "rabenschwarzen Tag für den Mittelstand" sprechen, ist lächerlich.

Ideologische Züge bei der FDP

Der Kompromiss trägt den Bedanken der FDP fast vollständig Rechnung, dennoch leisteten sie Widerstand. Das hat mit sachorientierter Politik nicht mehr viel zu tun. Deutschland enthielt sich, dennoch erreicht das Gesetz eine Mehrheit. Die Befürworter freuen sich: „Menschenrechte siegen über eine massive Lobbykampagne und FDP-Klientelpolitik“. Allerdings bleibt der Vorwurf, dass das etablierte Gesetzgebungsverfahren missachtet und das Europaparlament düpiert wurde.